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Tagesordnung - 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport
Datum: Do, 07.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Festlegung des Theaterprogramms 2007/2008 sowie weiterer Sonderveranstaltungen  
Enthält Anlagen
A 40/102/2006  
Ö 3  
Antrag der SPD-Fraktion: Beratung der Aufwertung der Burg Erkelenz  
A 40/103/2006  
Ö 4  
Gründung einer Kultur GmbH  
. II/003/2006  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/104/2006  
Ö 6  
Eintragung eines Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz      
Ö 6.1  
Eintragung des Baudenkmales Haus Krapoll, Jackerather Straße 8  
A 63/069/2006  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Das Gebäude Jackerather Str. 8 in Erkelenz-Immerath ist  ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

 

   
    07.12.2006 - Ausschuss für Kultur und Sport
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Das Gebäude Jackerather Str. 8 in Erkelenz-Immerath ist  ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    13.12.2006 - Hauptausschuss
    Ö 6.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschluss:

„Das Gebäude Jackerather Str. 8 in Erkelenz-Immerath ist  ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 6.2  
Eintragung des Baudenkmales Oestricher Straße 16  
A 63/070/2006  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)