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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Das Gebäude Jackerather Str. 8 in Erkelenz-Immerath
ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2
Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und
Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und
architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem
Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz
einzutragen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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