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Auszug - Gründung einer Kultur GmbH  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
. II/003/2006 Gründung einer Kultur GmbH
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat II   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt vor, dass der Rat der Stadt Erkelenz am 05.04.2006 beschlossen habe, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die Gründung einer Kultur GmbH in der Stadt Erkelenz zu erstellen.

 

Bereits in der Vorlage zur Sitzung des Rates vom 05.04.2006 habe die Verwaltung darauf hingewiesen, dass mit dem Ausscheiden des früheren Leiters des Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamtes zum 31.07.2006 die Möglichkeit eröffnet werde, die verwaltungsmäßige Abwicklung des Kulturprogramms der Stadt Erkelenz in eine privatrechtliche Organisationsform zu überführen. Zugleich eröffnen sich mit der Überführung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Kulturarbeit in eine privatrechtliche Organisationsform die Möglichkeit, den dringend notwendigen Umbau der bisherigen Stadthalle zu realisieren.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert detailliert die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH mit dem Ziel der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Kulturarbeit. Er weist darauf hin, dass das Konzept der Verwaltung vorsehe, dass die Kultur GmbH lediglich die von den zuständigen Ausschüssen des Rates der Stadt Erkelenz, insbesondere die des Kulturausschusses des Rates der Stadt Erkelenz, getroffene Entscheidungen über die Kulturarbeit in der Stadt Erkelenz umsetze. Die notwendige Beratung über Umfang und Zielrichtung der Kulturarbeit sollten weiterhin in den Ausschüssen erfolgen.

 

Die organisatorische Anknüpfung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz soll durch die Bestellung des jeweiligen Kulturdezernenten der Stadt Erkelenz als Geschäftsführer der GmbH erfolgen. Hierdurch sei gewährleistet, dass die Teilnahme des jeweiligen Geschäftsführers an den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse des Rates der Stadt Erkelenz kommunalrechtlich abgesichert sei. Somit ergebe sich auch die Gewähr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rat und den Ausschüssen auf der einen Seite und der Gesellschaft auf der anderen Seite. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Modell der GEE.

 

Die Gesellschafterversammlung solle maximal zehn Personen umfassen. Hierzu sollten neben dem Bürgermeister der Stadt Erkelenz als Vorsitzender der Gesellschaft  zugleich neun weitere, vom Rat der Stadt Erkelenz entsandte Personen zählen.

 

Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz solle als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht ebenfalls Mitglied der Gesellschafterversammlung sein.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen führt aus, dass nach Angaben des Büros Schleicher & Dr. Robertz die umsatzsteuerliche Behandlung der Aufgaben der Kultur GmbH im Hinblick auf den Umbau der bestehenden Stadthalle problematisch sei. Die hierzu von der Verwaltung erstrebte verbindliche Auskunft des Finanzamtes Erkelenz wurde zwischenzeitlich dahingehend beantwortet, dass eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes derzeit nicht getroffen werden könne, da kein detaillierter Planungsstand für die Umgestaltung der Stadthalle vorliege.

 

Die Kosten für den Umbau der Stadthalle beziffert Dr. Gotzen auf ca. 3 Mio. Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

 

In der sich an die Ausführungen von Ersten Beigeordneten Dr. Gotzen anschließenden Diskussion erklärt Ausschussmitglied Ratsherr Littfinski, dass die Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz der Gründung einer Kultur GmbH nur deshalb nicht zustimmen werde, da die Kultur GmbH beauftragt werde, die Stadthalle am heutigen Standort umzubauen. Auf die Frage von stellv. Ausschussmitglied Ratsfrau Wolters bezüglich der personellen Ausstattung einer Kultur GmbH erklärt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass als Geschäftsführer der Kultur GmbH der jeweilige Kulturdezernent eingesetzt werden solle. Die verwaltungsmäßige Abwicklung solle durch einen Mitarbeiter erfolgen, für den man jedoch noch ein Anforderungsprofil erstellen müsse.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

„1.       In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

 

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

 

gegründet.

 

2.            Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt            Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise     des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien     der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

1.            Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

2.            Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

3.            Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

4.            Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen