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Tagesordnung - 20. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Datum: Mi, 08.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen Ausschussvorsitz, Bürgermeister und Betriebsleitung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Klimaschutz und Umwelt      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen über lfd. Baumaßnahmen      
Ö 4     Angelegenheiten aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge am 24.10.2023      
Ö 4.1  
Nachhaltigkeitsmanager im Sinne des KoMoNa-Programms hier: Revidierung des Beschlusses vom 24.03.2021  
RKS/019/2023  
Ö 5     Angelegenheiten Klimaschutz und Umwelt      
Ö 5.1  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.08.2023: Einrichtung eines flächendeckenden Trinkwasserbrunnensystems  
Enthält Anlagen
A 10/359/2023  
Ö 5.2  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.08.2023: Eindämmung von Schottergärten und Vorgartenversiegelung in Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 63/356/2023  
Ö 6     Angelegenheiten Hochbauamt      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Neubau Kindergarten Bauxhof hier: Baubeschluss  
A 63/355/2023  
Ö 7     Angelegenheiten kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2024, einschl. Änderung der Entwässerungssatzung  
Enthält Anlagen
A 20/630/2023  
Ö 7.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2023 bis 2027  
Enthält Anlagen
A 20/631/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.686.537 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

10.151.435 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.010.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.757.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.094.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.830.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2023 2027, beschlossen.“

 

   
    08.11.2023 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss  (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.686.537 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

10.151.435 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.010.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.757.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.094.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.830.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2023 2027, beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    13.12.2023 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.686.537 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

10.151.435 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.010.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.757.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.094.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.830.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2023 2027, beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

N 1     (nichtöffentlich)