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Vorlage - A 20/631/2023  

 
 
Betreff: Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2023 bis 2027
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
08.11.2023 
20. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.12.2023 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2024 einschl. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2027  

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) hat der städtische Abwasserbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht insbesondere aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Nach § 4 der EigVO NRW ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Erträge in Höhe von 11.686.537 Euro und die Aufwendungen in Höhe von 10.151.435 Euro fest. Daraus ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 1.535.102 Euro.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen in Höhe von 11.010.000 Euro und Auszahlungen in Höhe von 14.757.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und insbesondere unter dem Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel, ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 10.094.000 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2024 in Höhe von 6.830.000 Euro veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Nach § 18 der EigVO NRW ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.686.537 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

10.151.435 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.010.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.757.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.094.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.830.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2023 2027, beschlossen.“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

---


Anlage:

Wirtschaftsplan 2024 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2027

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2024 einschl. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2027 (428 KB)