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Vorlage - RKS/019/2023  

 
 
Betreff: Nachhaltigkeitsmanager im Sinne des KoMoNa-Programms
hier: Revidierung des Beschlusses vom 24.03.2021
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Klimaschutz und Nachhaltigkeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE Vorberatung
24.10.2023 
6. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
08.11.2023 
20. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.11.2023 
19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.12.2023 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Rat der Erkelenz hat mit Beschluss vom 24.03.2021 die Verwaltung beauftragt, einen Projektantrag für die Nutzung des Förderprogramms „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“ (KoMoNa) verbindlich einzureichen. Der Förderantrag soll die Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie durch eine/n NachhaltigkeitsmanagerIn umfassen. Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre. In der Beschlussvorlage wurden Ausgaben für Personal- und Sachkosten in Höhe von 230.500 Euro bei einem verbleibenden Eigenanteil von 46.000 Euro veranschlagt.

Nach der Beschlussfassung wurde vom Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung umgehend eine erste Projektskizze eingereicht. Mit Schreiben von 05.07.2021 wurde vom zuständigen Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Skizze zustimmend geprüft und der Stadt Erkelenz die Möglichkeit eingeräumt, den Projektantrag auszuarbeiten und formal einzureichen. Der Projektantrag wurde daraufhin von der Fördermittelmanagerin ausgearbeitet und zum 13.09.2021 mit der Zielsetzung der Bewilligung zum 01.01.2022 gestellt. Die Bearbeitung des Förderantrags durch den Projektträger ZUG hat sich in der Folge sehr lange hingezogen und als äußerst schwierig gestaltet. Diese Schwierigkeiten sind allgemein bekannt, da der Projektträger noch im Aufbau ist und die zuständigen Projektverantwortlichen ständig wechseln. Durchschnittlich liegen aktuell die Bewilligungszeiten bei 12-15 Monaten. Inhaltlich wurde die Verwaltung mit permanenten Nachforderungen konfrontiert, die so aus der Förderrichtlinie nicht zu erwarten waren. So musste die Verwaltung bereits bei der Beantragung des Förderantrags Schwerpunkte der zukünftigen Nachhaltigkeitsfelder definieren, die eigentlich erst Bestandteil der Konzepterstellung sein sollten. Zudem wurde die Einbringung einer investiven Maßnahme eingefordert, so dass sich die Gesamtkosten des Projekts gegenüber der eingereichten Skizze von 230.500 Euro auf 405.464,55 Euro erhöht haben und entsprechend der Anteil der Eigenmittel von ursprünglich 46.000 Euro auf 81.092,91 Euro gestiegen ist. Der Antrag wurde schließlich mit Schreiben vom 12.12.2022 für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.01.2025 bewilligt. Daraufhin wurde die Stelle ausgeschrieben. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern war lediglich eine geeignete Person mit Projekt- und Berufserfahrung, mit der ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Da die Person noch an den vorherigen Arbeitgeber gebunden war, musste der Stellenantritt auf den 01.10.2023 festgelegt werden. Der Förderantrag wurde ansprechend angepasst. Am 29.08.2023 hat die Person mitgeteilt, dass sie die Stelle nicht antreten wird und von dem Arbeitsvertrag zurücktritt, da der bisherige Arbeitgeber eine deutlich besser dotierte, unbefristete Stelle angeboten hat.

 

Aufgrund der neuen Situation hat die Verwaltung die Herangehensweise an das Thema Nachhaltigkeitskonzept wie folgt neu bewertet:

Es ist erkennbar, dass die Findung einer geeigneten Person für das Nachhaltigkeitsmanagement unter den gegebenen Umständen sehr schwierig ist. Selbst wenn man jemanden finden würde und man ggf. auf einen Berufsanfänger zurückgreifen würde, ist sehr ungewiss, ob diese Person über den gesamten Projektzeitraum bleiben würde, da es für den Personenkreis zurzeit sehr viele unbefristete Stellen beispielsweise als Klimaschutzmanager in der Verwaltung oder als Nachhaltigkeitsmanager in Unternehmen gibt. Das Risiko, das Projekt durch ungeeignete Stelleninhaber oder Personalwechsel zu gefährden ist groß. Damit geht das Risiko einher, dass die aufwendige Projektabwicklung mit dem Fördermittelgeber an der Verwaltung hängenbleibt, was nicht zu leisten ist. Eine Umwidmung der Fördermittel auf Externe ist durch das Förderprogramm nicht gegeben.

 

Über die personellen Risiken hinaus ist festzustellen, dass die bewilligte Förderung stark von dem abweicht, was die Verwaltung anfänglich von der Förderung erwartet hat. Die Auslegung der Förderrichtlinie durch den Fördermittelgeber ist sehr einengend. Inhaltlich und organisatorisch sind wir in ein enges Korsett gebunden. Jede Abweichung ist aufwändig zu begründen und zu genehmigen, wenn man nicht die Auszahlung der Finanzmittel gefährden will. Durch die verpflichtende Festlegung von Arbeitsstrukturen mit der Benennung von Arbeits- und Steuerungskreisen binden wir verwaltungsintern sehr viele Arbeitskräfte, was angesichts der zahlreichen anderen Aufgaben kaum zu leisten ist. Aufgrund der Nachforderungen seitens des Fördermittelgebers haben sich zudem die Kosten und der Eigenanteil des Vorhabens nahezu verdoppelt.

 

Insgesamt bezweifelt die Verwaltung daher den Nutzen des Förderprogramms und empfiehlt einen Strategiewechsel bei dem Thema Nachhaltigkeit. Die Verwaltung schlägt vor, ein externes Projektbüro zu beauftragen, um Nachhaltigkeitsziele und konkrete Maßnahmen (inkl. Bürger- und Stakeholderbeteiligung) effizienter erarbeiten zu können und empfiehlt daher den Beschluss vom 24.03.2021 zu revidieren. Die von den Zwängen der Förderung befreite Vorgehensweise bietet zudem die Chance, ein stärker umsetzungsorientiertes Nachhaltigkeitskonzept zu erstellen. Der Zeitrahmen von zwei Jahren, der bei Förderung des Nachhaltigkeitskonzepts veranschlagt wurde, ist auch mit dem neuen Ansatz zu erreichen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt, Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Auf die Einstellung eines geförderten Nachhaltigkeitsschutzmanagers/einer Nachhaltigkeitsmanagerin und der Förderung der Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzepts wird verzichtet und das Förderprogramm „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“ nicht in Anspruch genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit externer Unterstützung in einem partizipativen Ansatz für Erkelenz relevante Nachhaltigkeitsziele zu identifizieren und Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Auch wenn die Förderung eines Konzepts durch KoMoNa nicht in Anspruch genommen wird, werden Nachhaltigkeitsziele erarbeitet werden, die hinsichtlich ihrer ökologischen Wirkung Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen flankieren oder unterstützen sollen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Es wird davon ausgegangen, dass die Eigenmittel in Höhe von 81.092,91 Euro, die mit dem Förderbescheid zu erbringen wären, vollumfänglich ausreichen, eine externe Unterstützung für die Erarbeitung von Nachhaltigkeitszielen zu finanzieren. Alternative Fördermöglichkeiten werden geprüft.