„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes.
Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“
14.09.2022 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes.
Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“