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Tatbestand: Gemäß § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05.10.2011, in der zurzeit gültigen Fassung, ist für jeden Betriebsleiter ein Stellvertreter zu bestellen. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt 20 im März 2021 war Herr Clemens Venedey als stellvertretender kaufmännischer Betriebsleiter bestellt. Somit hat der kaufmännische Betriebsleiter, Kämmerer Norbert Schmitz, von diesem Zeitpunkt an keinen Stellvertreter in seiner Funktion als Betriebsleiter.
Zum 01.06.2022 wurde Frau Gorgina Mertins amtsintern im Amt 20 umgesetzt und mit der Erledigung der operativen kaufmännischen Aufgaben des Städtischen Abwasserbetriebes betraut. Es wird daher vorgeschlagen, Frau Gorgina Mertins zur neuen stellvertretenden kaufmännischen Betriebsleiterin zu bestellen. Beschlussentwurf: „Frau Gorgina Mertins wird zur stellvertretenden kaufmännischen Betriebsleiterin des Städtischen Abwasserbetriebes bestellt“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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