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Vorlage - A 66/458/2022  

 
 
Betreff: Erkelenz, Ausbau Flandernstraße 1. BA, Kanal- und Straßenbauarbeiten sowie Straßenbeleuchtung
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
14.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Flandernstraße in der Erkelenzer Kernstadt ist von Norden her über die Straße Am Flachsfeld und südlich über die Graf-Reinald-Straße an das Verkehrsnetz angebunden. Der weiter südlich gelegene Teilabschnitt der Flandernstraße ist bereits vor ca. 15 Jahren neu ausgebaut worden.

Die vorhandene Straßenbefestigung des betrachteten Bereichs besteht derzeit aus Asphalt, die Randbereiche sind zum Teil gepflastert oder mit Schotter ausgebaut. Die Schadensbilder sind stark ausgeprägt. Weite Teile der aktuell sichtbaren Straßenfläche befanden sich in Privatbesitz. Mit einer teilweisen Realisierung des Grunderwerbs im Bereich der Hausnummern 1 bis 3 erfolgt nunmehr der Ausbau als öffentliche Verkehrsfläche in einem ersten Bauabschnitt. Geplant ist ein niveaugleicher Ausbau mit Betonsteinpflaster. Eine Beleuchtung ist derzeit nicht vorhanden und wird im Zuge des Straßenausbaus dort errichtet. Es kommen Leuchten mit LED-Technik zum Einsatz.

Der geplante Ausbau ist auf Grundlage des Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) zu veranlagen. Gemäß der aktuell geltenden Förderrichtlinie zu Straßenausbaubeiträgen wird der auf die betroffenen Anlieger/-innen umlagefähige Aufwand um 100 % durch Zuweisungen des Landes reduziert.

Es wird ein Ausbauquerschnitt realisiert, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt. Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt.

Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass die vorhandene Entwässerungssituation, bestehend aus Sammelkanälen über diverse private Grundstücke, nicht satzungskonform ist. Für die Entwässerung im Gebiet ist daher eine neue Kanalisation herzustellen. Aufgrund der angrenzenden Einleitung in das vorhandene Mischsystem und ungeeigneter Bodenverhältnisse für eine Versickerung erfolgt die Entwässerung wie bisher im Mischsystem. Über die Herstellung des neuen Mischwasserkanals wird ebenso die Straßenentwässerung mittels neuer Abläufe sichergestellt.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme können aufgrund der derzeit starken Schwankungen bei den Baupreisen nur geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 145.000 Euro.


Beschlussentwurf:

„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Flandernstraße und die zugehörige Kanalisation gemäß den Plänen mit den Nummern:

Lageplan Straßenbau:  549.2.501

Querschnitt Straßenbau: 549.2.502

Lageplan Kanalbau:  549.1.501

herzustellen. Die entsprechende Straßenbeleuchtung ist ebenfalls zu errichten.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.

Straßenbau:   150.000 Euro  Auftragssachkonto E 12010035

Kanalisation:  150.000 Euro Auftragssachkonto A 11020069

Beleuchtung:     10.000 Euro Auftragssachkonto E 12029000