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Beschluss: „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Flandernstraße und die zugehörige Kanalisation gemäß den Plänen mit den Nummern: Lageplan Straßenbau: 549.2.501 Querschnitt Straßenbau: 549.2.502 Lageplan Kanalbau: 549.1.501 herzustellen. Die entsprechende Straßenbeleuchtung ist ebenfalls zu errichten.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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