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Tagesordnung - 4. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: 4. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Datum: Mi, 17.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Bestellung einer weiteren Schriftführerin  
III/092/2021  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Klimaschutz und Umwelt      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mitteilungen über lfd. Baumaßnahmen      
Ö 5     Angelegenheiten aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge am 15.03.2021      
Ö 5.1  
Strukturwandelprojekte im Rheinischen Revier hier: Nachhaltigkeitsmanager im Sinne des KoMoNa-Programms  
A 80/008/2021  
Ö 5.2  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.01.2021: Einführung einer Nachhaltigkeitsstrategie und eines Nachhaltigkeitshaushaltes  
Enthält Anlagen
A 80/009/2021  
Ö 6     Angelegenheiten Klimaschutz und Umwelt      
Ö 6.1  
Vorstellung der Energie- und CO2-Bilanz  
RKS/009/2021  
Ö 6.2  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.11.2020: Förderung von Dachbegrünung  
Enthält Anlagen
RKS/010/2021  
Ö 7     Angelegenheiten Baubetriebs- und Grünflächenamt      
Ö 7.1  
Ersatzbeschaffung einer Kleinkehrmaschine für den Baubetriebshof hier: Beschluss über die Beschaffung  
A 60/136/2021  
Ö 8     Angelegenheiten Hochbauamt      
Ö 8.1  
Aufstockung Nysterbach-Grundschule Lövenich hier: Baubeschluss  
A 63/341/2021  
Ö 8.2  
Erweiterung Kindergarten Lövenich hier: Baubeschluss  
A 63/342/2021  
Ö 8.3  
Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus hier: Baubeschluss  
A 63/343/2021  
Ö 9     Angelegenheiten Tiefbauamt      
Ö 9.1  
Straßenausbau, Information und Bürgerbeteiligung 10-Schritte-Modell Erkelenz hier: Änderung durch neue Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW  
Enthält Anlagen
/009/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Das „10-Schritte-Modell Erkelenz“ als Informationsmodell und Leitlinie für die Beteiligung der betroffenen Bürger bei Straßenbaumaßnahmen, bei denen Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssen, wird unter Schritt 6 um den Spiegelstrich „verbindliche Anliegerversammlung nach § 8a KAG NRW“ ergänzt.

 

Für „geringfügige Straßenausbaumaßnahmen“, hier vor allem die beitragsfähigen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung, wird auf die verbindliche Anliegerversammlung verzichtet und die erforderliche Beteiligung der Grundstückseigentümer durch eine frühzeitige schriftliche Information sichergestellt.“

   
    17.03.2021 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
    Ö 9.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Das „10-Schritte-Modell Erkelenz“ als Informationsmodell und Leitlinie für die Beteiligung der betroffenen Bürger bei Straßenbaumaßnahmen, bei denen Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssen, wird unter Schritt 6 um den Spiegelstrich „verbindliche Anliegerversammlung nach § 8a KAG NRW“ ergänzt.

 

Für „geringfügige Straßenausbaumaßnahmen“, hier vor allem die beitragsfähigen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung, wird auf die verbindliche Anliegerversammlung verzichtet und die erforderliche Beteiligung der Grundstückseigentümer durch eine frühzeitige schriftliche Information sichergestellt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    18.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an Rat):

„Das „10-Schritte-Modell Erkelenz“ als Informationsmodell und Leitlinie für die Beteiligung der betroffenen Bürger bei Straßenbaumaßnahmen, bei denen Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssen, wird unter Schritt 6 um den Spiegelstrich „verbindliche Anliegerversammlung nach § 8a KAG NRW“ ergänzt.

 

Für „geringfügige Straßenausbaumaßnahmen“, hier vor allem die beitragsfähigen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung, wird auf die verbindliche Anliegerversammlung verzichtet und die erforderliche Beteiligung der Grundstückseigentümer durch eine frühzeitige schriftliche Information sichergestellt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    24.03.2021 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Das „10-Schritte-Modell Erkelenz“ als Informationsmodell und Leitlinie für die Beteiligung der betroffenen Bürger bei Straßenbaumaßnahmen, bei denen Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssen, wird unter Schritt 6 um den Spiegelstrich „verbindliche Anliegerversammlung nach § 8a KAG NRW“ ergänzt.

 

Für „geringfügige Straßenausbaumaßnahmen“, hier vor allem die beitragsfähigen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung, wird auf die verbindliche Anliegerversammlung verzichtet und die erforderliche Beteiligung der Grundstückseigentümer durch eine frühzeitige schriftliche Information sichergestellt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 9.2  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.02.2021: Antrag zur Kontrolle von Bächen an Pumpwerken, Regenrückhaltebecken und Regenüberlaufbecken des Niersverbandes und des Schwalm-Nette Verbandes sowie an dem Drosselbecken am Wockerather Fließ nach länger anhaltenden oder Starkregenereignissen auf Fäkalienaustritte  
Enthält Anlagen
A 66/428/2021  
Ö 9.3  
Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG) Granterath, Heerstraße hier: Baubeschluss  
A 66/429/2021  
Ö 9.4  
Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG) Holzweiler, Landstraße Im Grünfeld bis Holzweilermarkt hier: Baubeschluss  
A 66/430/2021  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)