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Vorlage - RKS/010/2021  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.11.2020: Förderung von Dachbegrünung
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
17.03.2021 
4. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 6.2_Anlage_Antrag die Grünen zu Anlage BV Dachbegrünung  

Tatbestand:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 18.11.2020 folgenden Antrag zur Förderung von Dachbegrünung zur Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss/bzw. zur kommenden Sitzung des Rats gestellt. Der Antrag besteht aus zwei Punkten:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in der Stadt Erkelenz für das kommende Haushaltsjahr zu erarbeiten. Förderungsberechtigt sollen alle Besitzer und Bewohner von Immobilien in der Stadt Erkelenz sein.“

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Begrünungen öffentlicher Dachflächen und Fassaden zu erstellen und Fördermittel des Landes NRW für dieses Projekt zu beantragen.“

Begründet wird der Antrag mit der Abmilderung der Folgen des Klimawandels durch Dach- und Fassadenbegrünungen. Mit der Förderung der Dachbegrünungen soll zudem die Teilhabe an lokalen Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen der Bürgerschaft unterstützt werden. Mit der Begrünung öffentlicher Liegenschaften soll die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen und dazu Mittel des Landes NRW beantragen und nutzen. 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Antragspunkt 1: Dach- und Fassadenbegrünung ist eine von vielen Möglichkeiten lokaler Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Teilhabe der Bürgerschaft beschränkt sich dabei allerdings stark auf den Personenkreis von Eigentümern geeigneter Gebäude. Um die breite Mitwirkung der Bürgerschaft an lokalen Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen durch Förderung zu unterstützen, empfiehlt die Verwaltung daher ein breiter aufgestelltes Förderprogramm zu erarbeiten und im Haushalt 2022 einzuplanen. Ein solches Förderprogramm mit unterschiedlichen Fördertatbeständen im Handlungsfeld Klimaschutz und Klimaanpassung“, würde für einen größeren Teil der Bürgerschaft nutzbar sein und damit auch eine größere Strahlkraft und Wirkung erzielen. Die Umsetzung eines solchen Förderprogramms verursacht allerdings Verwaltungsaufwand, der durch entsprechende Personalressourcen abgedeckt werden muss. 

Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den vorliegenden Antrag zur Förderung von Dachbegrünung abzuändern und die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag für ein „Förderprogramm für Klimaschutz- und Klimaanpassung“ in Erkelenz zu erarbeiten.

Zu Antragspunkt 2: Das Land NRW fördert Dach- und Fassadenbegrünungen aktuell im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen im Rahmen der Coronahilfe“. Die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 100% beträgt maximal 100.000 Euro pro Gebäude. Die Erstellung von Konzepten wird nicht gefördert. Die Förderung ist vielmehr maßnahmenbezogen und das Förderprogramm als Coronahilfe zeitlich eng begrenzt. Der Mittelabruf beim Fördermittelgeber muss bis spätestens zum 28.02.2022 erfolgen, der vollständige Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme bis 31.08.2022 vorliegen. Mit diesem zeitlichen Vorlauf ist die Erarbeitung eines Konzepts und ggf. die anschließende Projektplanung, Einreichung und Bewilligung der Förderunterlagen sowie die anschließende Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahmen nicht leistbar. Um den durch die Förderbedingungen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten, müsste zudem bereits in 2021 mit der Maßnahme begonnen werden, wofür keine Mittel im Haushalt 2021 eingestellt sind.

Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den vorliegenden Antrag abzuändern und die Verwaltung zu beauftragen, bei allen zukünftigen öffentlichen Neubauten sowie größeren Sanierungsmaßnahmen von öffentlichen Liegenschaften standardmäßig die Machbarkeit von Dach- und Fassadenbegrünungen zu prüfen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht bezifferbare Aufwendungen für externen Sachverstand zur Prüfung der Machbarkeit von Dach- und Fassadenbegrünungen.


Anlage:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz mit Datum vom 18.11.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 6.2_Anlage_Antrag die Grünen zu Anlage BV Dachbegrünung (115 KB)