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Vorlage - A 60/136/2021  

 
 
Betreff: Ersatzbeschaffung einer Kleinkehrmaschine für den Baubetriebshof
hier: Beschluss über die Beschaffung
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
17.03.2021 
4. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Wie im Haushaltsplan 2021 unter der Maßnahme B01180104 vorgesehen, muss die in diesem Jahr 6 Jahre alte Kleinkehrmaschine Typ SWINGO 200+ ausgemustert und durch eine gleichartige Maschine ersetzt werden. Die Kehrmaschine hat mittlerweile über 6.500 Betriebsstunden erreicht, was einer durchschnittlichen Jahreskehrleistung von fast 1.200 Betriebsstunden entspricht. Die Erfahrungen mit den bisherigen Kehrmaschinen, (Bucher Typ Citycat-2000 XL, Schmidt Typ SWINGO) sowie aus den Erfahrungsaustauschen mit anderen Baubetriebshöfen zeigen, dass aufgrund der hohen Betriebsstundenzahlen ab dem 6. Betriebsjahr mit erheblich steigendem Unterhaltungsaufwand zu rechnen ist. So zeichnen sich auch bei der sich noch im Einsatz befindlichen Schmidt SWINGO bereits jetzt zukünftig notwendig werdende Instandsetzungsarbeiten ab, so dass eine Ersatzbeschaffung aus wirtschaftlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Die Kleinkehrmaschine ist tagtäglich im Einsatz und wird insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt:

-       Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung,

-       Reinigung von Park und Einstellplätzen, Radwegen

-       Winterdienst (Räumen und Streuen von Geh- und Radwegen)

-       Gefahrenabwehr (Abkehren von Ölbindemitteln etc.)

-       mechanische Wildkrautbeseitigung durch Einsatz spezieller Bürsten

 

Entsprechend sieht das Anforderungsprofil der Ersatzbeschaffung folgende Mindestanforderungen vor:

-       Kompaktkehrmaschine mit zwei oder drei Besen.

-       Bedienerfreundliche programmunterstützte Bedienung.

-       Kehrgutbehälter aus Edelstahl oder gleichwertigem Material zur Aufnahme von Streusalz.

-       Bürgersteige müssen befahren werden können.

-       Gesamtgewicht: max. 4.500 kg

-       Zuladung: ca. 1.600 kg

-       Behältervolumen: ca. 2 m³

-       Fahrgeschwindigkeit: ca. 40 - 50 km/h

-       Arbeitsgeschwindigkeit: ca. 9 - 12 km/h

-       Kehrbreite: ca. 2.600 mm

 

Mittlerweile bietet der Markt für Kleinkehrmaschinen auch einige vollelektrische Maschinen an. Ein Test im vergangenen Jahr über mehrere Tage hat gezeigt, dass eine vollelektrische Kehrmaschine der konventionellen dieselbetriebenen Maschine leistungsmäßig durchaus gleichwertig ist. Auch die Akkuleistung konnte durchaus überzeugen, so dass ein ganztägiger Einsatz zumindest im Bereich der Kernstadt unproblematisch möglich war. Dennoch bedarf es der gleichzeitigen Beschaffung einer Schnellladestation, um bei ganztätigen Einsätzen auch die Außenorte abdecken zu können. Um einen praktischen Vergleich der angebotenen Kehrmaschinen durchführen zu können, wird im Rahmen des Vergabeverfahrens eine Auftragsvergabe nur unter der Bedingung eines vorherigen mehrtätigen Tests durch eigene Mitarbeiter erfolgen.  

Die Anschaffungskosten für eine vollelektrische Kehrmaschine liegen allerdings deutlich höher als bei einer „normalen“ Kehrmaschine (105 T – 136 T Euro), teilweise weit mehr als doppelt so hoch (268 T – 330T Euro). Zurzeit gibt es aber auch in diesem Segment der Sonderfahrzeuge eine Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Das Förderprogramm sieht eine Förderung von 90 % der Mehrkosten vor. Die Mehrkosten für die Stadt würden sich somit unter Berücksichtigung der Förderung auf max. 20.000 Euro belaufen. Der Förderantrag muss bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Bei Bewilligung der Förderung erfolgt die Anschaffung einer vollelektrischen Kehrmaschine, findet der Förderantrag keine Berücksichtigung, soll eine konventionelle Kleinkehrmaschine angeschafft werden.

 

Da die Anschaffung über 100.000 Euro netto liegt, erfolgt die Beschaffung nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, ggf. bei Überschreiten des Oberschwellenwertes im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt stimmt der Ersatzbeschaffung einer neuen Kleinkehrmaschine für den Baubetriebshof zu. Bei Bewilligung der zu beantragenden Förderung soll eine vollelektrische Kehrmaschine angeschafft werden. Findet der Förderantrag keine Berücksichtigung, soll eine konventionelle Kleinkehrmaschine angeschafft werden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2021 sind unter dem Maßnahmenkonten B 01180104 Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 Euro veranschlagt. Höhere Ausgaben werden ggf. durch höhere Fördereinnahmen kompensiert.