Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
„Von den in der Zeit vom 03.02.2018 - 31.03.2018 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW wird Kenntnis genommen.“
26.04.2018 - Hauptausschuss
Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen
Protokollnotiz(als Empfehlung an den Rat):
„Von den in der Zeit vom 03.02.2018 - 31.03.2018 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW wird Kenntnis genommen.“
02.05.2018 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Protokollnotiz:
„Von den in der Zeit vom 03.02.2018 - 31.03.2018 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW wird Kenntnis genommen.“