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Beschluss: „1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2.Zur Prüfung gem. § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Prüfarbeiten der örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Abs. 8 GO NRW).“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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