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Tatbestand: In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 07. März 2018 wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Rahmen der alljährlichen Feststellung des Bedarfs an Kindergartenplätzen für das Kindergartenjahr 2018/2019 ein Mehrbedarf von 11 %-Punkten bei den U-3-Plätzen festgestellt worden ist. Konkret bedeutet dies, dass zum 01.08.2018 die Versorgungsquote von bisher 54 % auf 65 % aller Kinder unter drei Jahren steigt. Im Vergleich dazu stieg für die Jahre 2015 – 2018 die Nachfrage jeweils nur um 2 %-Punkte. Kurz- und mittelfristig wird weiter mit einer stark steigenden Inanspruchnahme nach solchen Plätzen gerechnet. Da die Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihre Kinder haben, ist es kurzfristig notwendig, d. h. bis spätestens zum 31.07.2018, entsprechende Plätze zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde soll im Kindergarten „Gerderath“ Platz für eine weitere Kindergartengruppe geschaffen werden. Diese Kindergartengruppe umfasst insgesamt 20 zusätzliche Plätze. Zur Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppe sind sowohl Mittel für Umbauarbeiten als auch für die Einrichtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen. Für die Umbauarbeiten rechnet die Verwaltung mit Auszahlungen von 117.200,00 € und für die Ausstattungsgegenständen mit Auszahlungen von 16.000,00 €. Der aktuelle Haushaltsplan sieht lediglich für die Ausstattungsgegenstände einen pauschalen Ansatz von 3.000,00 € vor.
Haushaltsrechtlich bedeutet dies, dass die Mittel für die Umbauarbeiten außerplanmäßig bereitgestellt werden müssten, während die zusätzlichen Mittel für die Ausstattungsgegenstände überplanmäßig bereitzustellen sind. Da der pauschal angesetzte Betrag sehr wahrscheinlich für bewegliche Gegenstände in anderen Gruppen im Kindergarten „Gerderath“ benötigt wird, sind demzufolge insgesamt 133.200,00 € bei zwei verschiedenen Maßnahmen an zusätzlichen Mitteln bereitzustellen.
Aufgrund der Erheblichkeit diese zusätzlichen Auszahlungen von insgesamt 133.200,00 € für die Erweiterung im Kindergarten „Gerderath“ sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass solche Auszahlungen nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat diesen vorher zustimmt.
Gedeckt werden können diese zusätzlichen Auszahlungen durch eine am 28.03.2018 beantragte und mit Datum vom 11.04.2018 genehmigte Zuwendung über 73.502,10 € sowie der restliche Betrag von 59.697,90 € durch geringere Auszahlungen bei der Maßnahme „G 01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken“. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1.Den gem. § 83 Abs. 2 GO NRW erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen von 117.200,00 € bei der Maßnahme H 06020501 – Erweiterung Kindergarten „Gerderath“ sowie den zusätzlichen Auszahlungen von 16.000 € bei der Maßnahme B 06020501 – „Erwerb von beweglichem Anlagevermögen < 10.000 € - Kindergarten „Gerderath“ – zugestimmt.
2.Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen von 73.502,10 € infolge von maßnahmenbezogenen Landeszuwendungen beim Kindergarten „Gerderath“ sowie durch geringere Auszahlungen bei der Maßnahme „G 01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken“ von 59.697,90 €“. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhaltsdarstellung.
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