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Vorlage - A 20/412/2018  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
26.04.2018 
24. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz
02.05.2018 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2017  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaftsteuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 Einkommensteuergesetz) durchzuführen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2017 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 16. März 2018 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:

 

„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

 

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."

 

Allen Ratsmitgliedern ist eine Bilanz zum 31.12.2017 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2017 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden.

 

Nachstehend sind die Bilanzposten im Vergleich vom 31. Dezember 2016 zum 31. Dezember 2017 dargestellt.


 

 

Jahres-abschluss

31. 12. 2016

Euro

Jahres-abschluss

31. 12. 2017

Euro

+ / -

 

 

Euro

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

A. Anlagevermögen

 

 

 

 

 

 

 

Grundstücke und Bauten

247.026,17

231.108,12

- 15.918,05

Techn. Anlagen und Maschinen

16.140,00

12.485,00

- 3.655,00

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Umlaufvermögen

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

862,81

722,98

-139,83

 

 

 

 

 

264.028,98

244.316,10

- 19.712,88

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

 

 

A. Eigenkapital

 

 

 

 

 

 

 

Widmungskapital

184.914,98

184.914,98

0,00

Gewinnvortrag

73.065,10

47.207,63

- 25.857,47

Jahresfehlbetrag

-25.857,47

-27.438,44

-1.580,97

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Rückstellungen

2.100,00

2.500,00

+400,00

 

 

 

 

 

 

 

 

C. Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

5.403,98

3.030,13

-2.373,85

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erkelenz

24.115,47

34.101,80

+9.986,33

Sonstige Verbindlichkeiten

286,92

0,00

     -286,92

 

 

 

 

 

264.028,98

244.316,10

- 19.712,88

 

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 beträgt 27.438,44 € (Vorjahr: 25.857,47 €).

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 fest­zustellen und den Bürgermeister zu entlasten.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„a)

Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2017, abschließend in Aktiva und Passiva mit 244.316,10 € wird festgestellt.

 

b)

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2017, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 27.438,44 € (Erträge 28.983,59 €, Aufwendungen 56.422,03 €), wird festgestellt.

 

c)

Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen, vom 16. März 2018 für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2017

mit Bilanz zum 31.12.2017 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. -31.12.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2017 (459 KB)