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Tatbestand: In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 07. März 2018 wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Rahmen der alljährlichen Feststellung des Bedarfs an Kindergartenplätzen für das Kindergartenjahr 2018/2019 ein Mehrbedarf von 11 %-Punkten bei den U-3-Plätzen festgestellt worden ist. Konkret bedeutet dies, dass zum 01.08.2018 die Versorgungsquote von bisher 54 % auf 65 % aller Kinder unter drei Jahren steigt. Im Vergleich dazu stieg für die Jahre 2015 – 2018 die Nachfrage jeweils nur um 2 %-Punkte. Kurz- und mittelfristig wird weiter mit einer stark steigenden Inanspruchnahme nach solchen Plätzen gerechnet. Da die Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihre Kinder haben, ist es kurzfristig notwendig, d. h. bis spätestens zum 31.07.2018, entsprechende Plätze zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde soll im Kindergarten „Schulring“ Platz für zwei weitere Kindergartengruppen geschaffen werden. Diese Kindergartengruppen umfassen insgesamt 26 zusätzliche Plätze. Zur Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppen sind sowohl Mittel für Umbauarbeiten als auch für die Einrichtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen. Für die Umbauarbeiten rechnet die Verwaltung mit Auszahlungen von 108.000,00 € und für die Ausstattungsgegenständen mit Auszahlungen von 56.500,00 €. Bei der Maßnahme „H06021901 - Erweiterungsbau „ Kindergarten „Schulring“ stehen noch 7.850,40 € aus der noch vorzunehmenden Abwicklung der vorherigen Erweiterungsmaßnahme im Kindergarten „Schulring“ zur Verfügung. Dieses Maßnahmenkonto könnte auch für die anstehende Erweiterung genommen werden. Für Ausstattungsgegenstände im Kindergarten „Schulring“ sieht der aktuelle Haushaltsplan sowohl einen pauschalen Ansatz von 3.000,00 € vor als auch 20.000,00 € für die Ausstattungsgegenstände der vorherigen Erweiterungsmaßnahme. Hier hat das Fachamt signalisiert, dass die pauschalen 3.000,00 € in 2018 benötigt werden, während von den eingeplanten 20.000,00 € an Ausstattungsgegenstände für die bereits erfolgte Erweiterung ein Betrag von 12.000,00 € nicht benötigt wird.
Haushaltsrechtlich bedeutet dies, dass die Mittel für die Umbauarbeiten von 108.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen sind. Von den im Haushaltsplan bei der Maßnahme B06021902 „Erwerb von beweglichem Anlagevermögen < 10.000 € - Kindergarten „Schulring“ für beweglichen Sachen eingeplanten Mittel können 12.000,00 € für die zusätzlich benötigten Ausstattungsgegenstände verwendet werden, so dass noch 44.500,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Aufgrund der Erheblichkeit diese zusätzlichen Auszahlungen von insgesamt 152.500,00 € für die Erweiterung des Kindergartens „Schulring“ sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass solche Auszahlungen nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat diesen vorher zustimmt.
Gedeckt werden können diese zusätzlichen Auszahlungen durch eine am 27.03.2018 beantragte und mit Datum vom 03.04.2018 genehmigte Zuwendung über 147.600,00 € sowie der restliche Betrag von 4.900,00 € durch geringere Auszahlungen bei der Maßnahme „E12017012 – Straßenbau Venrath, Wickrathberger Straße“ von 4.900,00 €. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1.Den gem. § 83 Abs. 2 GO NRW erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen von 108.000,00 € bei der Maßnahme H 06021901 – Erweiterung Kindergarten „Schulring“ sowie den zusätzlichen Auszahlungen von 44.500,00 € bei der Maßnahme B06021902 – „Erwerb von beweglichem Anlagevermögen < 10.000 € - Kindergarten „Schulring“ – wird zugestimmt.
2.Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen von 147.600,00 € infolge von maßnahmenbezogenen Landeszuwendungen für den Kindergarten „Schulring“ sowie durch geringere Auszahlungen bei der Maßnahme „E12017012 – Straßenbau Venrath, Wickrathberger Straße“ von 4.900,00 €.“ Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhaltsdarstellung.
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