Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Entgelte für die Tagespflegeeltern werden ab dem 01.01.2017 erhöht. Die laufenden Geldleistungen, einmaligen Geldleistungen und Zuschläge sind gemäß der beiliegenden Anlage zum 01.01.2017 anzupassen.
Die am 03.12.2013 beschlossene Regelung tritt zum 31.12.2016 außer Kraft.“