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Vorlage - 0/51/194/2016  

 
 
Betreff: Ferienspiele 2017
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.11.2016 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz beabsichtigt, auch im Jahre 2017 wieder in bewährter Art und Weise Ferienspiele durchzuführen. Diese sollen wie bisher in Zusammenarbeit mit den offenen Jugendfreizeiteinrichtungen und weiteren anerkannten Trägern geschehen. Nach den durchweg positiven Erfahrungen in den vergangenen Sommerferien, den Großteil des städtischen Programms integrativ anzubieten, wird der Weg der Inklusion in diesem Jahr auch weiter verfolgt, um Kindern mit und ohne Behinderung die Möglichkeit zu geben, ihre Freizeit gemeinsam zu verbringen.

Da auch Kinder von Asylbewerber, wenn auch in überschaubarer Anzahl an den Ferienspielen teilgenommen haben, konnte mit diesem bewährten Angebot ein Beitrag zur Integration geleistet werden.

Den freien Trägern, die bei der Durchführung der städt. Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die anzuerkennenden nicht gedeckten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser Ferienspiele entstehen, in voller Höhe erstattet. Die Erstattung erfolgt im Rahmen von Kosten- und Finanzierungsplänen, die mit den jeweiligen Trägern vereinbart werden.

Der Beschluss ist im Rahmen der Haushaltsberatungen jährlich im Jugendhilfeausschuss neu zu fassen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz führt auch im Jahre 2017 in Zusammenarbeit mit den anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen und weiteren Trägern die städt. Ferienspiele durch. Den Jugendzentren bzw. den weiteren Trägern, die bei der Durchführung der Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die anerkannten aber nicht gedeckten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser städt. Ferienspiele entstehen, im Rahmen konkret vereinbarter Finanzierungspläne in voller Höhe erstattet.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der städt. Ferienspiele sowie weiterer eigener Maßnahmen des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wurden für das Haushaltsjahr 2017 beim Produktsachkonto 060301 5429000 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 30.000,-- € angemeldet.