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Vorlage - 0/51/195/2016  

 
 
Betreff: Antrag der Pfadfinder Erkelenz vom 20.03.2016 auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von zwei Zelten
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.11.2016 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 20.03.2016 beantragt die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) Erkelenz die Bezuschussung von zwei Schlafzelten. Aufgrund der Gruppengröße und die in diesem Jahr hinzugekommene Altersstufe der Rover sei es notwendig geworden, zwei weitere getrennte Schlafmöglichkeiten für Jungen und Mädchen für das Pfingstlager anzuschaffen. Aus diesem Grund beantragen die Pfadfinder, die bereits für das Pfingstlager angeschafften Zelte im Nachhinein durch den Jugendhilfeausschuss bezuschussen zu lassen.

Die zwei Viereckzelte haben ein Außenmaß von 5,0 m x 5,0 m und eine Mittelhöhe von 3,0 m.

Nach den Förderrichtlinien der Stadt Erkelenz unter Punkt V.6 werden Zuschüsse für die notwendige Anschaffung von Fahrt- und Lagergerät gewährt.

Die Gesamtkosten für die Zelte belaufen sich auf 1.179,90 Euro.

Für vermögenswirksame Beschaffungen werden laut Richtlinien bis zu 1/3 der Kosten, aber höchstens 800,00 Euro gewährt.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der anerkannten Kosten, in Höhe von 393,30 Euro zu gewähren.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Der DPSG Siedlung Erkelenz wird für die Neuanschaffung zweier Schlafzelte ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der anzuerkennenden Kosten, von 393,30 Euro gewährt. Die zweckgebundene Nutzungsdauer wird auf fünf Jahre festgelegt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden und wurden für den Produktplan 2016 zu dem Produktsachkonto 060301 533941 (sonstige Jugendarbeitszuschüsse) angemeldet.