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Vorlage - 0/51/196/2016  

 
 
Betreff: Antrag der Ev. Kirchengemeinde vom 10.06.2016 auf Gewährung eines Zuschusses zur Herrichtung eines Computerraums
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.11.2016 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 10.06.2016 beantragt die Ev. Kirchengemeinde Erkelenz die Bezuschussung neuer Computertechnik für den Computerraum des Jugendzentrums ZaK.

Die Technik des Computerraums wurde zuletzt vor 15 Jahren erneuert; damals mithilfe eines Zuschusses der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung. Mittlerweile seien sowohl Hard- als auch Software veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund ist eine Neuanschaffung dringend erforderlich.

Die Besucher können den Computerraum täglich für Bewerbungsschreiben,-trainings, Spiele und Internetrecherche nutzen.

Außerdem nutzten seit Beginn des Jahres viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Flüchtlingsfamilien den Computerraum, um den Kontakt zu ihrer Heimat aufrecht zu erhalten.

Um den Computerraum wieder auf einen aktuellen Stand zu bringen sollen fünf Mini PCs und ein Router angeschafft werden, damit zukünftig auch freies W-LAN angeboten werden kann.

Die ehrenamtlichen Teamer des Jugendzentrums haben an dem Konzept zur Nutzung von freiem W-LAN maßgeblich mitgearbeitet. So sollen die Besucher die Möglichkeit bekommen, auch ihre Smartphones im Jugendzentrum zu nutzen. An einer Benutzerordnung wird noch gearbeitet.

Da das Konzept im Sommer 2016 umgesetzt und somit auch der Computerraum entsprechend ausgestattet wurde, bittet die Ev. Kirchengemeinde darum, die bereits angeschaffte notwendige Hard- und Software durch den Jugendhilfeausschuss im Nachhinein bezuschussen zu lassen.

Nach den Richtlinien der Stadt Erkelenz unter Punkt V.8 werden Zuschüsse für die Beschaffung, Ergänzung und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen gewährt.

Die Gesamtkosten für die neue Computertechnik belaufen sich auf 6.111,84 Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 33 1/3 % der anerkannten Kosten, höchstens 2.037,28 Euro zu gewähren.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ev. Kirchengemeinde Erkelenz wird für die Anschaffung neuer Hard- und Software im Jugendzentrum ZaK ein Zuschuss in Höhe von 33 1/3 % der anerkannten Kosten, höchstens 2.037,28 Euro gewährt. Die zweckgebundene Nutzungsdauer wird auf 5 Jahre festgelegt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden und wurden für den Produktplan 2016 zu dem Produktsachkonto 060302 5318000 (Zuschüsse an freie Träger) angemeldet.