Beschlussentwurf:
„Die fachliche und rechtliche Entscheidungskompetenz über Anforderungen an die Verwertung von Abfällen und deren Überwachung beim Bau des Immissionsschutzwalles südöstlich von Venrath und Kaulhausen liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW. Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird an die Bezirksregierung Arnsberg zur Beantwortung weitergeleitet.“