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Auszug - Sachstandsbericht zur Grundstücksvormerkung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath   

 
 
4. Sitzung des Braunkohlenausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Braunkohlenausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/368/2016 Sachstandsbericht zur Grundstücksvormerkung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kolbe von der RWE Power AG trägt den Sachstandsbericht zur Grundstücksvormerkung anhand einiger Folien vor. Sobald abschließende Ergebnisse dazu vorliegen, werden diese veröffentlicht. Der Zwischenstand in Form eines Plans ist auf der Internetseite der Stadt Erkelenz zum herunterladen eingestellt worden.

Wird in dem Verfahren der Grundstücksvormerkung einem Umsiedler seine erste Priorität zugesprochen, entfallen seine Zweit- u. Drittwünsche. Eine Verpflichtung zur Umsetzung bzw. Realisierung gibt es für den Umsiedler nicht, auch kann die erste Priorität durch nichts gelöscht werden wenn der Umsiedler sich nicht anders entscheidet. Es herrscht eine Gleichbehandlung von Nachbarschaften und einzelnen Umsiedlern. Grundsätzlich wird bei Mehrfachbelegungen versucht, mit intensiven Gesprächen und Beratungen die Situation zu lösen. Es wird auf die sog. Phase 4 der Grundstücksvormerkung hingewiesen, in der für die noch freien Grundstücke eine erneute Vormerkung durchgeführt werden kann.

Die im Erkelenz-Vertrag beschriebenen Handlungskonzepte zur Minimierung von Belastungen wurden im Umsiedlungsverfahren umgesetzt.

Auf die Frage weshalb sich verschiedene Wünsche der Umsiedler, welche u. a. in den Abfragen genannt wurden, im neuen Standort nicht abbilden lassen, wird mit dem Verfahren und Prinzip bei der Erstellung des Bebauungsplans geantwortet. Dieser muss eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen und wird nicht alleine an den Grundstückswünschen ausgerichtet. Die Gestaltung des neuen Standortes ist von den Umsiedlern mitgetragen worden. Nach der erneuten Planungsabfrage durch die Stadt wurden alle genannten Wünsche in diese Struktur umgesetzt. Sollten nachträglich noch Anpassungen notwendig sein, ist dies mit Änderungen des Bebauungsplanes grundsätzlich möglich.


Beschluss:

„Die Mitglieder des Braunkohlenausschusses nehmen den Sachstandsbericht zur Grundstücksvormerkung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath zur Kenntnis.“