Bürgerinformationssystem
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für Fragen hinsichtlich der im Lärmschutzwall zu verwendenden Stoffe bei der Bezirksregierung Arnsberg liegt und der Vorgang entsprechend weitergeleitet wird. Zu Fragen zum möglichen Rückbau des Walls weist Technischer Beigeordneter Lurweg darauf hin, dass ein Rückbau nach Ende der bergbaulichen Tätigkeit nicht ausgeschlossen ist, Antworten hierzu sollen auch im Masterplan des informellen Planungsverbandes beantwortet werden, dessen Verfahren dieses Jahr startet. Zu Fragen nach möglichen schädlichen Inhaltsstoffen sowie dem Umgang damit, wird die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde genannt. Ein Vertreter soll eingeladen werden und sich hierzu im nächsten Braunkohlenausschuss äußern. Sofern bis dahin entsprechende Informationen der Stadt vorliegen werden diese ins Ratsinformationssystem eingestellt. Ausschussmitglied Spalink weist darauf hin, dass lediglich eine Weiterleitung des Sachverhalts an die Bezirksregierung Arnsberg nicht ausreichend sei. Bürgermeister Jansen schlägt vor, ein separates Schreiben an die Bezirksregierung Arnsberg zu senden und eine laufende Berichterstattung sowie eine Überprüfung zum Stand der Arbeiten am Lärmschutzwall zu fordern. Darüber hinaus soll in dem Schreiben ein Sachverständiger zur nächsten Braunkohlenausschussitzung eingeladen werden. Beschluss: „Die fachliche und rechtliche Entscheidungskompetenz über Anforderungen an die Verwertung von Abfällen und deren Überwachung beim Bau des Immissionsschutzwalles südöstlich von Venrath und Kaulhausen liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW. Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird an die Bezirksregierung Arnsberg zur Beantwortung weitergeleitet.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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