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Tatbestand: Mit Schreiben vom 08.05.2016 stellt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Gestaltung des Lärmschutzwalles an der Ortslage Venrath, dass kein Abfall mit näher genannten Kennzahlen bei der Errichtung des Walles eingebracht werden darf.
Bereits am 24.05.2011 hat in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ein Vertreter der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie NRW, einen Sachstandsbericht zum geplanten Immissionsschutzwall südöstlich der Ortslagen Venrath und Kaulhausen gegeben. Die Mitglieder des Ausschusses haben den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Sonderbetriebsplan GS 2010/04 Immissionsschutz und Biotopstrukturen südöstlich der Ortslagen Venrath und Kaulhausen wurde von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW mit Schreiben vom 11.08.2011, Az.: 61.g 27-1.3-2011-01, inzwischen zugelassen. Die Zulassung ergeht mit Nebenbestimmungen und Hinweisen inclusive Anforderungen an die Verwertung von Abfällen (vgl. Ziffer 4. ff.). Eine Zuständigkeit des Rates der Stadt Erkelenz ist vor diesem Hintergrund nicht gegeben. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag an die zuständige Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW, zur Beantwortung weiterzuleiten. Beschlussentwurf: „Die fachliche und rechtliche Entscheidungskompetenz über Anforderungen an die Verwertung von Abfällen und deren Überwachung beim Bau des Immissionsschutzwalles südöstlich von Venrath und Kaulhausen liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW. Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird an die Bezirksregierung Arnsberg zur Beantwortung weitergeleitet.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.05.2016
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