Beschlussentwurf:
„1. Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Erkelenz dient als Grundlage der kommunalen Klimaschutzpolitik bis 2030. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie die Einführung eines Klimaschutz-Controllings werden beschlossen.
2. Zur Gewährleistung der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist in 2016 ein/e Klimaschutzmanager/in befristet für drei Jahre einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu stellen.“
Ergänzter/geänderter Beschluss – Ergänzung/Änderung fett und kursiv –: (als Empfehlung an den Rat):
„Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Erkelenz dient als Grundlage der kommunalen Klimaschutzpolitik bis 2030. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie die Einführung eines Klimaschutz-Controllings werden grundsätzlich beschlossen.
Der Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagers/-managerin, befristet für drei Jahre, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu stellen.
Die Maßnahmen des Katalogs sind als Vorschläge zu sehen und nicht abschließend definiert. Die Maßnahmenvorschläge sind auf ihre potentiellen Auswirkungen auf die Klimaschutzbilanz der Stadt Erkelenz zu prüfen, mit weiteren gesamtstädtischen, strategischen Überlegungen abzustimmen und bedürfen einzeln der Beschlussfassung durch den/die zuständigen Ausschuss/Ausschüsse.
Vorrangig für die Handlungsfelder A und B sind von dem/der eingestellten Klimaschutzmanager/-in konkrete Umsetzungskonzepte zu erstellen und dem Fachausschuss vorzulegen.“