Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In der Sitzung des Runden Tisches am 04.03.2015 wurden durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehrere Anträge aus den Arbeitskreisen des Runden Tisches beraten. Zu zwei Anträgen stehen noch Antworten der Verwaltung aus.
1. Durchführung eines Lärmaktionsplanes wegen Ausbau der A 46 bei Heinsberg
Aus dem Arbeitskreis ÖPNV und Verkehr wurde der Antrag an den Runden Tisch herangetragen, die Verwaltung der Stadt Erkelenz möge die Durchführung eines Lärmaktionsplanes veranlassen, um festzustellen, ob Lärmminderungsmaßnahmen im Zuge der Verbindung der A 46 über die B 56 n mit der niederländischen A 2 notwendig werden. Von Seiten des Arbeitskreises wird erwartet, dass sich durch den Anschluss an das niederländische Fernstraßennetz das Verkehrsaufkommen auf der A 46 insbesondere der LKWs erhöhen wird. Die Verwaltung hat hierzu bereits in der Vergangenheit eine Stellungnahme abgegeben. Diese lautet:
„Im Rahmen der 2. Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (§47 c BImSchG) wurde zur Feststellung, wo und in welchem Maße sich Verkehrslärm auswirkt, vom Umweltministerium NRW (MKULNV) und dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) eine Lärmkartierung durchgeführt. Die Ergebnisse und die entsprechenden Lärmkarten sind inzwischen im Umgebungslärmportal des MUNLV unter www.umgebungslaerm.nrw.de für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Kartierungsergebnisse sollen den Kommunen Aufschluss darüber geben, für welche Bereiche Lärmprobleme durch Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Bundes- oder Landstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen) anzunehmen sind.
Nach derzeitigem Stand bzw. aufgrund des Runderlasses des Umweltministeriums vom 07.02.2008 liegen Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN (Lärmbelastung für den gesamten Tag) von 70 dB(A) oder ein LNight (Lärmbelastung für die Nacht) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Der Lärmkartierung zufolge sind von diesen Werten 36 Einwohner (LDEN) bzw. 70 Einwohner (LNight) im Stadtgebiet Erkelenz betroffen. Mit dem Ziel der Verringerung einer solchen festgestellten Gesamtlärmbelastung in einem betrachteten Gebiet sollen die Kommunen Lärmaktionsplanung durchführen. Die Festlegung von Lärmminderungs-Maßnahmen, sowie die Entscheidung über deren Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf liegen dabei im Ermessen der Kommune. In der Regel ist dazu eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich. Als Kriterien für die Prioritätensetzung kommen z.B. in Frage: - Ausmaß der Pegelüberschreitung, - Schutzbedürftigkeit und Anzahl der betroffenen Personen, - Gesamt-Lärmbelastung, - technischer, zeitlicher und finanzieller Aufwand.
Soweit allerdings die Kommune nicht selbst Baulastträger einer Anlage – also Straße - ist, von der die Geräuschbelastung ausgeht, liegt letztendlich die Entscheidung, ob und wann die jeweilige Lärmminderungsmaßnahme realisiert wird, nicht in ihrer Hand. Unter Verweis auf Handlungseinschränkung aufgrund Vorgaben anderer Rechtsvorschriften und auf beschränkt zur Verfügung stehende finanzielle Mittel sowie daraus resultierenden Prioritätslisten kommt es selten zu einer Realisierung der von der Kommune aufgestellten Aktionsplanung durch die Baulastträger. Die Kommune nimmt im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinien bei diesen klassifizierten Straßen sozusagen lediglich die Position des Mittlers zwischen den Schutzbedürftigen und dem jeweiligen Baulastträger ein. Die Einforderung von Lärmminderungsmaßnahmen bei den Baulastträgern durch schutzbedürftige Einzelpersonen oder Personengruppen außerhalb oder an Stelle der Lärmaktionsplanung der Kommune kann mitunter erfolgreicher sein, weil den Antragstellern bei Ablehnung gegebenenfalls der Rechtsweg offen bleibt, der der Kommune im Rahmen der Aktionsplanung verwehrt ist.
Im konkreten Fall der vom Arbeitskreis angesprochenen Bereiche (Flachsfeld, Bellinghoven) werden die oben angeführten „Auslöse-Werte“ nach der Lärmkartierung überwiegend nicht erreicht. Anhand der Lärmkarten ist festzustellen, dass entgegen dem möglichen subjektiven Eindruck von Bewohnern in diesen Bereichen keine bzw. keine übermäßige Lärmbelastung durch den Verkehr auf der A 46 vorliegt. Eine Lärmaktionsplanung der Stadt Erkelenz für diesen Bereich käme nach dem derzeitigen Stand, insbesondere auch nicht auf der Grundlage von Befürchtungen über eventuelle künftige Auswirkungen auf den Lärmpegel der A 46 durch die Anbindung der A 61 an das niederländische Autobahnnetz.“
2. Tenholter Straße und Wohnviertel Flachsfeld/Verkehrssituation, Parken im Wohnbereich
Ebenfalls von Seiten des Arbeitskreises ÖPNV und Verkehr wurde ein Antrag für den innerstädtischen Bereich Tenholter Straße und Flachsfeld zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h, Schaffung von ausreichend Parkraum im Krankenhausbereich und Schaffung eines Kreisverkehrs eingereicht. Hierbei wurde um eine Überprüfung der Situation gebeten und um die Erarbeitung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung führen.
Der Bereich Tenholter Straße/Flachsfeld zeichnet sich durch eine Gemengelage aus. Das in diesem Bereich angesiedelte Krankenhaus und die angrenzende Wohnlage konkurrieren um vorhandene Parkflächen und führen zu Verkehrsströmen unterschiedlicher Art. Bereits in der Vergangenheit wurde dieser Gemengelage viel Aufmerksamkeit geschenkt. Durch die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen über das baurechtlich notwendige Maß hinaus sowie durch die weitere Schaffung von Parkplätzen nach der aktuellen Erweiterung des Krankenhauses stehen bzw. werden deutlich mehr Parkplätze auf dem Krankenhausgelände zur Verfügung stehen. Sowohl der ruhende als auch der fließende Verkehr werden in regelmäßigen Abständen in dem betroffenen Bereich überprüft. Zurzeit wird geprüft, ob eine Querungshilfe im Bereich der Tenholter Straße realisiert werden kann, die in Höhe des Facharztzentrums Verbesserungen für den Fußgängerverkehr herbeiführen kann. Beschlussentwurf: „Der Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umweltschutz und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Zwei Anträge des Arbeitskreises „ÖPNV und Verkehr“ an den Runden Tisch
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