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Bezeichnung: |
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses |
Gremium: |
Jugendhilfeausschuss |
Datum: |
Di, 03.12.2013 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 18:55 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungssaal des Rathauses |
Ort: |
Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Aufstellung des Teilergebnisplanes 2014 und des Teilfinanzplanes 2014 - 2017 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" |
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0/51/142/2013 |
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Ö 3 |
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Modellprojekt Kita Adolf-Kolping-Hof: Außengelände ohne Spielgeräte (Anmerk.: Das Modellprojekt wird im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.) |
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0/51/143/2013 |
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Ö 4 |
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Finanzielle Ausgestaltung der Kindertagespflege (Anmerk.: Es ist beabsichtigt, die Entgeltsätze für die Tagespflege um 10 % zu erhöhen. Diese Erhöhung ist kreisweit abgestimmt und soll in der Stadt Erkelenz zum 01.01.2014 umgesetzt werden.) |
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0/51/144/2013 |
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Ö 5 |
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Sommerferienspiele 2014 (Die Mittel für die Sommerferienspiele sind durch den Jugendhilfeausschuss zu genehmigen.) |
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0/51/145/2013 |
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Ö 6 |
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Kinderschutz in der Kinder- und Jugendarbeit
hier: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich Tätige gemäß § 72a des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII) (Anmerk.: In der Jugendarbeit dürfen keine Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden. Hierzu sind mit den Trägern der freien Jugendhilfe/Vereinen Vereinbarungen zu treffen) |
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0/51/146/2013 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung wird beauftragt bzw. ermächtigt, für den Bereich der Stadt Erkelenz - mit den jeweiligen Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und mit den Jugendverbänden (Jugendrotkreuz, Pfadfinder, Jugendfeuerwehr usw.) die beigefügte Vereinbarung abzuschließen;
- mit den sonstigen Vereinen (z. B. Sportvereine, Karnevalsvereine), die nicht unter die Regelung des § 72 a SGB VIII fallen, jedoch in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, auf den Abschluss einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis hinzuwirken;
- den Verbänden und Vereinen, die eine freiwillige Vereinbarung nicht abschließen, keine finanziellen Zuschüsse aus städtischen Haushaltsmittel mehr zu gewähren,
Es obliegt dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales zu prüfen, mit welchen . Vereinen zu Nr. 2 eine Vereinbarung zur Sicherung des Kindeswohls angezeigt ist.“ |
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03.12.2013 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung wird beauftragt bzw. ermächtigt, für den Bereich der Stadt Erkelenz - mit den jeweiligen Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und mit den Jugendverbänden (Jugendrotkreuz, Pfadfinder, Jugendfeuerwehr usw.) die beigefügte Vereinbarung abzuschließen;
- mit den sonstigen Vereinen (z. B. Sportvereine, Karnevalsvereine), die nicht unter die Regelung des § 72 a SGB VIII fallen, jedoch in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, auf den Abschluss einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis hinzuwirken;
- den Verbänden und Vereinen, die eine freiwillige Vereinbarung nicht abschließen, keine finanziellen Zuschüsse aus städtischen Haushaltsmittel mehr zu gewähren,
Es obliegt dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales zu prüfen, mit welchen . Vereinen zu Nr. 2 eine Vereinbarung zur Sicherung des Kindeswohls angezeigt ist.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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