Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Es wird
festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. I/10A „Stadtkern“ (Schülergasse),
Erkelenz-Mitte nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I/10A
„Stadtkern“ (Rathaus), Erkelenz-Mitte berührt.
2.
Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. I/10A „Stadtkern“ (Schülergasse),
Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/10A
„Stadtkern“ (Schülergasse), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf
der 1. Änderung und Er-
weiterung des
Bebauungsplanes Nr. I/10A „Stadtkern“ (Schülergasse),
Erkelenz-Mitte ist gem. § 13 Abs. 1 u. 2 in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 u. 4
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
informieren.“