Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.
2. Zur Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
3. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“