Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/192/2011  

 
 
Betreff: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße/Stadtpark (Volksbank)", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß Paragraph 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß Paragraphen 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
22.03.2011 
10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Am 01. 04. 2010 wurde der Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte, rechtskräftig. Der Bebauungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung innerhalb des Blocks Kölner Straße, Hermann-Josef-Gormanns-Straße, Theodor-Körner-Straße, Anton-Raky-Allee, Konrad-Adenauer-Platz. Dabei liegen die Grenzen des Planes eng um den baulichen Bestand dieser Straßen.

 

Ziel der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte, ist es, die Zielsetzung des Ursprungsplanes weiter zu stärken. Die Volksbank, die bereits seit Jahrzehnten im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes ansässig ist, ist bestrebt, den Standort durch einen Um- und Erweiterungsbau zu sichern. Dazu wird das Gebäude Konrad-Adenauer-Platz Nr. 2 niedergelegt und durch einen Neubau ersetzt, der allerdings über die Maße des alten Gebäudes hinaus gehen soll.

Das Gebäude Konrad-Adenauer-Platz Nr. 2 befindet sich heute in einem erneuerungsbedürftigen Zustand und entspricht in seiner Substanz nicht den heutigen funktionellen Anforderungen.

 

Schon im Jahre 1999 begann die Stadt Erkelenz mit einem Workshop-Verfahren zur Umgestaltung des Bahnhofbereiches, das Areal um den Bahnhof und den Konrad-Adenauer-Platz zu attraktiveren.

Ein "Rahmenplan für die südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte" hat die Ziele der Entwicklung auf für das Bahnhofsareal definiert.

Demnach war der motorisierte Individualverkehr neu zu organisieren, sowie die Eingangssituation Konrad-Adenauer-Platz / Kölner Straße als das "Tor zur Innenstadt" funktional anzubinden.

Auch die Sicherung der städtebaulichen Qualitäten und der bestehenden Funktionen war städtebauliches Ziel.

 

Zwischen 2003 und 2006 wurde die Kölner Straße zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ausgebaut. Danach erfolgte der Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes und letztlich wurde ein Architekturwettberwerb zum Neubau des Amtsgerichtes durchgeführt und die betroffenen Bebauungspläne auf die neue städtebauliche Situation umgestellt.

 

Im Zusammenspiel mit der kürzlich abgeschossenen Bauleitplanung zur Neuerrichtung des Amtsgerichtes, soll die Platzkante Kölner Straße / Konrad-Adenauer-Platz nun bauleitplanerisch den neuen Ansprüchen angepasst werden.

Das Entree in den Hauptgeschäftsbereich der Innenstadt von Süden her wird zukünftig durch die Objekte Amtsgericht und Volksbank gefasst, die in einer Blockrandbebauung die Nordseite des Konrad-Adenauer-Platzes bilden und diese Blockrandbebauung in homogener Bebauung städtebaulich abgestimmt von der Kölner Straße, über den Konrad-Adenauer-Platz in die Anton-Raky-Allee fortführen.

Damit bewegt sich das Vorhaben außerhalb des Planbereiches des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz–Mitte, so dass eine geringfügige Änderung und Erweiterung dieses Planes erforderlich ist, ohne die Grundzüge des Ursprungsplanes zu verändern.

 

In dieser Sitzung soll die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Volksbank)“, Erkelenz-Mitte beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1. Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße - Stadtpark (Volksbank)“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.“                                      

2. Über den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße - Stadtpark (Volksbank)“ Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit                                             gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine