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Vorlage - A 61/194/2011  

 
 
Betreff: Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens und des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß Paragraphen 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
22.03.2011 
10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Bebauungsplan Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte wurde am 03. 12. 1963 als Bebauungsplan rechtskräftig. Dabei wurde der für das Gebiet des Stadtkern seit Mitte der 50 Jahre bestehende Durchführungsplan im Zuge der Überleitungsregelung des BauGB  1962 als Bebauungsplan beschlossen.

Seither wurde der Bebauungsplan Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte in mehreren Bereichen geändert oder durch neue Bebauungspläne ersetzt.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, wurde im Juni 1966 rechtskräftig und traf Festsetzungen zur Regelung der baulichen Entwicklung im Bereich des Bahnhofvorplatzes und des Einmündungsbereiches Kölner Straße in den Bahnhofsvorplatz.

Am 04. Juli 1981 wurde die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, rechtskräftig. In diesem Bebauungsplan wurden durch textliche Festsetzungen die Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen der überbaubaren Bereiche der 2. Änderung erhöht. Weitere Festsetzungen wurden nicht getroffen. Festsetzungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen und zur Verkehrsführung auf dem Bahnhofsvorplatz wurden nicht getroffen. 

Allerdings entsprach die zur Zeit der Aufstellung der 10. Änderung bestehende Verkehrsführung auf dem Bahnhofvorplatz schon nicht den Festsetzungen des Vorläuferplanes der 2. Änderung.

Der Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte, der am 01. 04. 2010 rechtskräftig wurde,  setzte weite Teile der 10. Änderung außer Kraft. Lediglich Verkehrsflächenanteile aus der 10. Änderung blieben in Kraft.

Die 10.  Änderung soll  nun im Zuge der Bereinigung und Anpassung des Planrechtes an den tatsächlichen Bestand und die städtebauliche Entwicklung im Zuge der Planungen im Bereich Amtsgericht, Volksbank und Bahnhof aufgehoben werden.

In einem Parallelverfahren wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, ebenfalls aufgehoben.

In der Sitzung soll die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz Mitte, beschlossen werden.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.              Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.                  Zur Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.                  Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine