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Tatbestand: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt mit Datum vom 25.01.2011 folgenden Antrag:
„Nach Vorberatung im entsprechenden Ausschuss beschließt der Rat der Stadt Erkelenz: Baugebiete der Stadt Erkelenz für den privaten Gebrauch werden zukünftig nur noch als Passivhaussiedlungen geplant und ausgewiesen.“
Als Begründung werden die besondere Attraktivität der Bauweise, die Bemühungen des Stadt Erkelenz zum Klimaschutz und die zu erwartende Profilierung des örtlichen Handwerkes angeführt.
Grundsätzlich ist zu diesem Antrag auszuführen, dass die Errichtung von sogenannten Passivhäusern bereits in allen Baugebieten der Stadt Erkelenz möglich ist. Dieses ist auch unabhängig vom Charakter eines Baugebietes möglich, egal ob für den „privaten Gebrauch“ (was immer damit auch gemeint ist), normale Wohngebiete oder Gewerbegebiete.
Eine verpflichtende Ausweisung eines bestimmten Energieeinspar-Standards (hier Passivhaus) über die Bauleitplanung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. In Bebauungsplänen können nach § 9 Baugesetzbuch nur Festsetzungen aus städtebaulichen Gründen aufgenommen werden. Der Katalog der möglichen Festsetzungen in Bauleitplänen ist im § 9 BauGB abschließend aufgelistet. Die Festlegung eines bestimmten Energiespar-Standards ist kein städtebaulicher Grund, sondern eine über die bereits gesetzlich definierten allgemeinen Anforderungen hinaus gehende politische Forderung. Die Stadt Erkelenz hat rechtlich keine Möglichkeit über bereits bestehende gesetzliche Regelungen hinausgehende Energiespar-Standards über örtliches Satzungsrecht festzuschreiben.
Die Energiespar-Standards zum Bauen werden vom Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz festgelegt. Dieses hat der Bund u. a. durch den Erlass der Energieeinsparverordnung (ENEV) getan. Zurzeit gilt die Fassung aus dem Jahr 2009. Weitere Novellierungen mit erhöhten Anforderungen sind für die zukünftigen Jahre vorgesehen. Darüber hinaus gibt es für den Bereich des Bauens weitergehende Gesetzgebungen, wie z. B. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG, das den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Bau und Betrieb von Gebäuden festschreibt. Alle Regelungen dienen dem vorbeugenden Klimaschutz und der Energieeinsparung.
Selbstverständlich ist es jedem Bürger freigestellt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Regelungen und Standards, vor allem auch im Sinne des Klimaschutzes, freiwillig für sich zu übertreffen. Dieses wird auch von einer Vielzahl Erkelenzer Bürgern (nicht nur im Baubereich) durchaus praktiziert. Auch gibt es bereits Passivhäuser in Erkelenz und auch entsprechende Architekten und Bauunternehmen, die dieses Marktsegment besetzen. In wie weit der Anteil an Passivhäusern oder auch anderen, besonders energiesparenden Haustypen, freiwillig erhöht werden kann, ist nicht über (zurzeit geltende) gesetzliche Regelungen zu definieren, sondern durch Aufklärung und entsprechende Bewusstseinsbildung beim Bauherrn. Örtliches Satzungsrecht im Sinne der städtebaulichen Vorgaben kann in diesem Fall aus den beschriebenen rechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der Antrag der Faktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.01.2011 wird abgelehnt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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