Bürgerinformationssystem
Ratsherr Gillrath fragt nach den Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt Erkelenz bei der Platzgestaltung am Neubau der Kreissparkasse. Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass die Stadt Erkelenz keinen unmittelbaren Einfluss hat, weil es sich nicht um ein städtisches Grundstück handelt und die Platzgestaltung somit nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens ist.
Bürgermeister Jansen und Technischer Beigeordneter Lurweg versichern, dass über den Verwaltungsrat eine Einflussnahme möglich sei und dass Detailgestaltungen auch zum Thema der Platzgestaltung sicherlich kooperativ stattfinden. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 „Neubau Sparkasse Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. I/14 „Neubau Sparkasse Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen , 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
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