Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt zu erarbeiten.
3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“