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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen Ausschussvorsitz und Bürgermeister |
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Ö 2 |
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Sachstandsbericht "Digitalpakt" |
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A 40/456/2023 |
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Ö 3 |
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Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2024/2025) |
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A 40/457/2023 |
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Ö 4 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband Erkelenz e.V. |
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A 40/458/2023 |
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Ö 5 |
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Gewährung eines Zuschusses an den SV Schwarz-Gelb Venrath 1932 e.V. zur teilweisen Erneuerung der Spielfeldbarrieren am Sportplatz Venrath |
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A 40/459/2023 |
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Ö 6 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Hundesportverein Erkelenz e.V. zur Dachsanierung des Vereinsheimes |
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A 40/460/2023 |
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Ö 7 |
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Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz |
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Ö 7.1 |
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Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume |
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A 40/461/2023 |
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Ö 7.2 |
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Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen |
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A 40/462/2023 |
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Ö 8 |
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Antrag des Heimatvereins der Erkelenzer Lande e.V. auf weitere Förderung des Projektes "Virtuelles Museum der verlorenen Heimat" |
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A 40/463/2023 |
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Ö 9 |
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Gewährung eines Zuschusses an das Rheinische Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. |
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A 40/464/2023 |
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Ö 10 |
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Gewährung eines Zuschusses an Pro Musica e.V. im Jahr 2024 |
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A 40/465/2023 |
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Ö 11 |
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Anpassung des jährlichen Zuschusses für die Kulturarbeit an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz |
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A 40/466/2023 |
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Ö 12 |
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Anpassung des Zuschusses zur Nutzung der Stadthalle |
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A 40/467/2023 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 850,-- € pro Nutzungstag unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres gewährt werden. Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.“ |
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30.11.2023 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 850,-- € pro Nutzungstag unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres gewährt werden. Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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07.12.2023 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 3.11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 850 € pro Nutzungstag unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres gewährt werden. Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 13 |
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Vorstellung des Theaterprogramms 2024/2025 und andere Aktivitäten (Kabarett, Meisterkonzerte, Brauchtum und andere Veranstaltungen) |
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. II/024/2023 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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