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Vorlage - A 40/465/2023  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses an Pro Musica e.V. im Jahr 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
30.11.2023 
6. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
07.12.2023 
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Verein Pro Musica e.V. hat beantragt, ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben im Jahr 2024 einen Zuschuss zu gewähren.

Pro Musica e.V. engagiert sich seit Jahren sehr stark im Bereich des deutsch-polnischen Jugendaustausches.

Im Jahr 2024 steht in der Zeit vom 10.03. – 15.03.2024 das Projekt „Classic in Concert 2024“ an.

Austragungsorte der Konzerte sollen Erkelenz und Bytom sein.

Es ist der 11. deutsch-polnische Jugendaustausch in diesem Rahmen.

 

Wie bereits bei den letzten Projekten soll die Big Band des Cusanus-Gymnasiums einbezogen werden.

 

Die Kosten für das gesamte Projekt belaufen sich auf ca. 18.500,-- €. Unter Berücksichtigung der erwarteten Einnahmen belaufen sich die von Pro Musica zu tragenden Kosten auf 3.000,-- €.

 

Der Verein erklärt, dass bei Gewährung des Zuschusses die Finanzierung der Veranstaltungen gesichert ist.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag von Pro Musica e.V. zu entsprechen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Dem Verein Pro Musica e.V. wird zur Durchführung der Konzerte im Rahmen des deutsch-polnischen Jugendaustausches ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2024 nachzuweisen.


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,-- €.

 

Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung der Mittel

im Haushaltsplan für das Jahr 2024.