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Vorlage - A 40/462/2023  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
30.11.2023 
6. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
07.12.2023 
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine  

Tatbestand:

Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.

 

Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag von 250,- € übersteigt, ein Zuschuss von maximal 30% der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Zuschuss darf bis zu 500,- € pro Verein betragen. Dies gilt ebenfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2023 stehen vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Anschaffung von Sportgeräten und Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,- €, insgesamt also 5.000,- € zur Verfügung.

 

Derzeit liegen sieben entsprechende Anträge vom Turnverein Erkelenz 1860 e.V., vom Turn- und Spielverein “Hertha“ 1920 Hetzerath e.V., vom Bezirksverband Erkelenz e.V. im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V., vom Trommler- und Pfeiferkorps 1960 Houverath e.V., von der Dorfgemeinschaft Holzweiler e.V., von der Dorfgemeinschaft Venrath-Kaulhausen e.V. und vom Städtischen Musikverein Erkelenz e.V. vor.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund der entsprechenden Kostenvoranschläge der in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Dem Turnverein Erkelenz 1860 e.V., dem Turn- und Spielverein “Hertha“ 1920 Hetzerath e.V., dem Bezirksverband Erkelenz e.V. im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V., dem Trommler- und Pfeiferkorps 1960 Houverath e.V., der Dorfgemeinschaft Holzweiler e.V., der Dorfgemeinschaft Venrath-Kaulhausen e.V. und dem Städtischen Musikverein Erkelenz e.V. werden jeweils anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.924,27 €. 

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei den Produktsachkonten 040100 531700 und 080200 531700 zur Verfügung.


Anlage:

Aufstellung der Zuschüsse an Vereine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellung der Zuschüsse an Vereine (113 KB)