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Tatbestand: Mit Beschluss vom 07.12.2006 hat der Ausschuss für Kultur und Sport und nach ihm am 13.12.2006 der Hauptausschuss und schließlich am 20.12.2006 der Rat der Stadt Erkelenz zum einen die Gründung einer Kultur GmbH beschlossen, zugleich aber auch unter Nr. 5 des Beschlusses folgende Entscheidung zur finanziellen Ausstattung der Gesellschaft getroffen: „… 5. Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 € jährlich zur Verfügung. …“
Der an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz gezahlte Zuschuss wurde mit Beschluss im Hauptausschuss am 18.06.2015 auf 135.000,-- € jährlich erhöht.
Der jährliche Zuschuss ist seit nunmehr 8 Jahren unverändert geblieben. Tatsächlich sind in dieser Zeit aber sowohl die Personalkosten als auch die Sachkosten deutlich angestiegen. In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach in der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz auf diesen Umstand hingewiesen.
Gleichwohl konnte das kulturelle Angebot ständig erweitert und der Betrieb der Stadthalle, der kostenmäßig vollständig von der Kultur GmbH getragen wird, gesichert werden.
Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerungen eine moderate Erhöhung des jährlich an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz gezahlten Zuschusses vor.
Dieser soll ab dem Haushaltsjahr 2024 von bisher 135.000,-- € jährlich auf nunmehr 155.000,-- € erhöht werden.
Mit diesem Zuschuss soll die bisher von der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz bewährte und erfolgreiche Kulturarbeit und der Betrieb der Stadthalle fortgeführt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Die Stadt Erkelenz stellt bis auf weiteres der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe von 155.000 € jährlich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf jährlich 155.000,-- €.
Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung der Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres.
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