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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen beschreibt die wichtige Arbeit des Vereins und die daraus resultierende Notwendigkeit der Bezuschussung. Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Dem Verein Pro Musica e.V. wird zur Durchführung der Konzerte im Rahmen des deutsch-polnischen Jugendaustausches ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2024 nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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