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Vorlage - A 40/467/2023  

 
 
Betreff: Anpassung des Zuschusses zur Nutzung der Stadthalle
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
30.11.2023 
6. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
07.12.2023 
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Den städtischen Vereinen wurde zuletzt lt. Beschluss des Hauptausschusses vom 10.12.2008 ein Zuschuss zu den Mietkosten bei Veranstaltungen in der Stadthalle i.H.v. 750,-- € gewährt.

 

Die bisherige Regelung soll im Grundsatz bezüglich der Nutzung der Stadthalle ab dem 01.01.2024 beibehalten werden. Zukünftig soll jedoch

 

a)      den nach den Richtlinien der Stadt Erkelenz zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen (siehe § 2 der Richtlinien) für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 850,-- € pro Nutzungstag gewährt werden.

 

b)      der Zuschuss ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.

 

Die Zuschussgewährung soll dabei nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgen. Im Zweifel gilt das Prioritätsprinzip bezogen auf die Anmeldung der Veranstaltung.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 850,-- € pro Nutzungstag unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres gewährt werden.

Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung des jeweiligen Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung der Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres.