Abweichender Beschluss aus der 14. Sitzung des
Hauptausschusses vom 08.11.2006 (wie in Fettschrift dargestellt).
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Rat):
„Die dem Original der Niederschrift als Anlage
beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt
Erkelenz wird mitfolgender Änderung erlassen: Die Steuer je Apparat
und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung von Geräten nach § 8, Abs 2
lfd. Nr. 3 soll nicht 200 Euro sondern 500 Euro betragen.“
08.11.2006 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Die dem Original der Niederschrift als Anlage
beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt
Erkelenz wird mit vorgenannten Änderung erlassen: Die Steuer je Apparat und
angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung von Geräten nach § 8, Abs 2 lfd.
Nr. 3 soll nicht 200 Euro sondern 500 Euro betragen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die dem Original der Niederschrift als
Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt
Erkelenz wird mitfolgender Änderung erlassen:Die Steuer je
Apparat und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung von Geräten nach §
8, Abs 2 lfd. Nr. 3 soll nicht 200 Euro sondern 500 Euro betragen.“