Bürgerinformationssystem

Auszug - Erlass einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Erkelenz  

 
 
14. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/058/2006 Erlass einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Fragen aus dem Ausschuss teilen Stadtkämmerer Grün und Erster Beigeordneter Dr

Auf Fragen aus dem Ausschuss teilen Stadtkämmerer Grün und Erster Beigeordneter Dr. Gotzen mit, dass die vorliegende Satzung sich stark an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiere. Die Frage nach der Anzahl von Geräten, die Gewalt verherrlichende Spiele böten, solle mit der Niederschrift beantwortet werden.

 

Anmerkung zur Niederschrift::

In der Stadt Erkelenz gibt es zurzeit keine Automaten gem. § 8 Abs 2 lfd. Nr. 3 der Vergnügungssteuersatzung.

 

Zur Frage, ob ein Verbot solcher Spielautomaten möglich sei, weist Stadtkämmerer Grün darauf hin, dass im vorliegenden Fall über die Vergnügungssteuersatzung zu entscheiden sei, die sich mit Fragen der Steuererhebung befasse und Dr. Gotzen führt hierzu aus, dass über die Steuersätze keine erdrosselnde Wirkung vor dem Hintergrund der Gewerbefreiheit eintreten dürfe, was letztlich der gerichtlichen Prüfung standhalten müsse. Deswegen empfehle man die Orientierung an der Mustersatzung.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Münster empfiehlt, der Mustersatzung zu folgen. Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs beantragt, Apparate nach § 8 Abs. 2 lfd. Ziffer 3 der in Rede stehenden Satzung nicht mit 200 Euro sondern mit 500 Euro zu besteuern. Ausschussmitglied RH Mercks unterstützt diesen Antrag, bittet aber die Verwaltung, bei anderen Städten weitere Erkundigungen über dortige entsprechende Steuersätze bis zur anstehenden Ratssitzung einzuholen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert hierzu, dass es noch keine Rechtsprechung/belastbare rechtliche Aussagen dazu gebe, welcher Steuersatz für die in Rede stehenden Automaten als noch akzeptabel angesehen werden. Darauf fasst der Hauptausschuss folgenden, von der Beschlussvorlage abweichenden

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Erkelenz wird mit vorgenannten Änderung erlassen: Die Steuer je Apparat und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung von Geräten nach § 8, Abs 2 lfd. Nr. 3 soll nicht 200 Euro sondern 500 Euro betragen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig