Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten.
3. Über den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Gerderath ist zu beteiligen.“