Bürgerinformationssystem
Es gibt keine Anmerkungen. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 428 „Weidbruchsweg“, Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 428 „Weidbruchsweg“, Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Gerderath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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