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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0300.2/1 "Am Neuser Weg", Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 3.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/695/2024 Bebauungsplan Nr. 0300.2/1 "Am Neuser Weg", Erkelenz-Gerderath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsmitglied Spalink informiert, dass er der Stellungnahme der Stadt sehr viel Positives abgewinnen könne , hinterfragt allerdings, warum nur transparente Zaunanlagen zulässig sein sollen.

 

Amtsleitung Joos erläutert, dass die Regelungen sich nur auf Einfriedungen in Richtung des öffentlichen Straßenraumes sowie öffentlicher Grünflächen bezögen. Als transparente Einfriedung gelte auch eine Hecke. Die Regelung werde seit Jahren in allen Baugebieten angewandt.

 

Erster stellvertretender Bürgermeister  London informiert darüber, dass sich der Bezirksausschuss ebenfalls mit der Thematik beschäftigt habe, insbesondere mit Blick darauf, dass mitten in Gerderath ein negatives Beispiel mit einem Betonzaun zum öffentlichen Straßenraum gebaut wurde.


Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetra-genen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.2/1 „Am Neuser Weg“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.2/1 „Am Neuser Weg“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.2/1 „Am Neuser Weg“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange BBP Nr. 0300.21 Am Neuser Weg (497 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 0300.21 Am Neuser Weg (1359 KB)