Bürgerinformationssystem
Ratsmitglied Spalink informiert, dass er der Stellungnahme der Stadt sehr viel Positives abgewinnen könne , hinterfragt allerdings, warum nur transparente Zaunanlagen zulässig sein sollen.
Amtsleitung Joos erläutert, dass die Regelungen sich nur auf Einfriedungen in Richtung des öffentlichen Straßenraumes sowie öffentlicher Grünflächen bezögen. Als transparente Einfriedung gelte auch eine Hecke. Die Regelung werde seit Jahren in allen Baugebieten angewandt.
Erster stellvertretender Bürgermeister London informiert darüber, dass sich der Bezirksausschuss ebenfalls mit der Thematik beschäftigt habe, insbesondere mit Blick darauf, dass mitten in Gerderath ein negatives Beispiel mit einem Betonzaun zum öffentlichen Straßenraum gebaut wurde. Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetra-genen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.2/1 „Am Neuser Weg“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.2/1 „Am Neuser Weg“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.2/1 „Am Neuser Weg“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||