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Vorlage - A 61/697/2024  

 
 
Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
16.04.2024 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich 45. Änd. FNP Förderschule Weidbruchsweg  

Tatbestand:

Ziel und Zweck der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, ist die Vorbereitung der Schaffung von Planrecht für die Errichtung einer Förderschule östlich des Weidbruchsweg in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Sportplätzen. Die Fläche zwischen dem neuen Schulstandort und der Bestandssiedlung soll des Weiteren im Zuge dieser Bauleitplanung als Fläche für die Landwirtschaft gesichert werden.

 

Der Kreis Heinsberg ist Träger von drei Förderschulen an vier Standorten. Eine dieser Förderschulen ist die Jakob-Muth-Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Diese Schule wird aktuell mit einem Hauptstandort in Gangelt sowie einem Teilstandort in Heinsberg-Oberbruch geführt.

Im Jahr 2021 hat der Kreis Heinsberg eine kreisweite Schulentwicklungsplanung beauftragt. Am 15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch präsentiert. Demnach sind für Förderschulen steigende Schülerzahlen zu erwarten. Nicht zuletzt auch mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 bestehen Ausbaunotwendigkeiten für die Jakob-Muth-Schule. Während am Hauptstandort in Gangelt grundsätzlich ein Erweiterungsbau möglich wäre, kommt für den Teilstandort in Heinsberg-Oberbruch keine Erweiterung in Betracht. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Gesamtschule Heinsberg-Waldfeucht ihrerseits auf die Räumlichkeiten angewiesen sein wird, so dass eine langfristige Vermietung des Objekts seitens der Stadt Heinsberg nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Daher hat der Kreistag in seiner Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, den Schulstandort der Jakob-Muth-Schule in Heinsberg-Oberbruch aufzugeben. Stattdessen soll am Standort Erkelenz-Gerderath die Schule neu errichtet werden. Hier wurde ein Grundstück gefunden, welches aufgrund seiner Größe von 11.392 m² und seiner Lage für den Neubau geeignet ist.

 

Zur Ermöglichung des Schulneubaus sind die entsprechenden Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung – d.h. durch die hier angestrebte 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - soll für das zukünftige Schulgrundstück (Gemarkung Gerderath, Flur 13, Flurstücke 609) die aktuelle Darstellung als „Wohnbaufläche“ durch die Darstellung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ ersetzt werden.

Auf dem südlich angrenzenden Flurstück (Gemarkung Gerderath, Flur 13, Flurstücke 1249) soll die aktuelle Darstellung als „Wohnbaufläche“ ebenfalls ersetzt werden. Diese Potentialfläche konnte bislang nicht genutzt werden. Eine Entwicklung ist absehbar nicht durchführbar. Da Gerderath ein ASB Standort ist, soll das Potential an einer anderen Stelle in Gerderath verortet werden. Konkrete Flächen sind hierfür derzeit nicht bekannt.

Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Eine Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung ist nicht absehbar. Daher soll die Fläche südlich des Schulgrundstückes zukünftig als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt werden.

Parallel zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung der Bauungsplan Nr. 428 „Weidbruchsweg“ aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich der 45. Flächennutzungsplanänderung umfasst die o.g. Flurstücke (Gemarkung Gerderath, Flur 13, Flurstücke 609 und 1249) und ist etwa 2,0 Hektar groß. Der genaue Verlauf des Umrings kann der Anlage entnommen werden.

 

Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 34 LPlG den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Anfrage gemäß § 34 (1) LPLG wurde mit Schreiben vom 08.03.2023 an die Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Schreiben vom 31.03.2023 wurde eine Vereinbarkeit mit den raumordnerischen Zielen in Aussicht gestellt. Die landesplanerische Anfrage nach § 34 (5) LPlG ist mit dem Entwurfsstand der Unterlagen durchzuführen.

 

In der Sitzung soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen werden. Der Bezirksausschuss Gerderath ist zu beteiligen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1. Die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Gerderath ist zu beteiligen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja X Nein 

 

Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitende und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.

Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden.

Mit geringen Ausnahmen sind bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten.

Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt sind unter dem Produktsachkonto 090100 542940 Planungs- und Gutachterkosten ausreichend Mittel vorhanden.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 45. Änd. FNP Förderschule Weidbruchsweg (1577 KB)