Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Es wird festgestellt, dass die 11.
Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“, Erkelenz-Mitte berührt.
2.
Die Aufstellung der 11. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2
i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind entsprechend zu beteiligen.“