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Amtsleiter Orth legt den Sachverhalt wiederum ausführlich dar. Aus der Mitte des Ausschusses wird nochmals die Frage nach einem möglichen Festplatz gestellt. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass die Frage nach dem Festplatz innerhalb der vorliegenden Beschlussvorlage u.a. aus Immissionsschutzgründen nicht weiter verfolgt werden könne. Die Verwaltung erkennt allerdings den Bedarf eines Festplatzes in Venrath für die dort ansässigen Vereine. Im Blick zu nehmen sei dafür der Schulhof. Über das Ordnungsamt könne man bei der Abhaltung von Veranstaltungen Einzelgenehmigungen erwirken, so dass eine grundsätzliche Absicherung zur Möglichkeit von Abhaltung von Festen sichergestellt sei. Ratsherr Dederichs geht nochmals auf die Verlegung des Spielplatzes an den neuen Standort ein und regt eine evtl. Doppellösung an, u.a. anderem auch deshalb, weil der Spielplatz von verschiedenen Altersgruppen genutzt werden würde. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen antwortet, dass man bei der Neugestaltung des neuen Spielplatzes darauf achten würde, attraktive Spielgeräte für alle Lebensphasen aufzustellen, so dass eine etwaige angedachte Doppellösung vernachlässigt werden könne. Ratsherr Merkens weist ferner nochmals darauf hin, dass der Spielplatz am bisherigen Standort u.a. auch deshalb problematisch sei, weil dieser Standort kein städtisches Grundstück der Stadt Erkelenz, sondern nur eine gepachtete Fläche sei. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Für die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 und 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.“ 2. Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand 3. aufgeführten Entwurfsänderungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath werden beschlossen. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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